*7-Jahre-Kia-Herstellergarantie/150.000 km
Max. 150.000 km Fahrzeug-Garantie. Abweichungen gemäß den gültigen Garantiebedingungen u.a. bei Batterie, Lack und Ausstattung. Einzelheiten unter https://www.kia.com/de/garantie. Die Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterieeinheiten in den Elektrofahrzeugen (EV) von Kia sind auf eine lange Lebensdauer ausgelegt. Für diese Batterien gilt die Kia-Garantie für eine Dauer von 7 Jahren ab der Erstzulassung oder 150.000 km Laufleistung, je nachdem, was zuerst eintritt. Bei Elektrofahrzeugen (EV) garantiert Kia eine Batteriekapazität von 70 %. Wie du einer möglichen Kapazitätsminderung entgegenwirken kannst, entnimmst du bitte der Betriebsanleitung. Weitere Informationen zur Kia-Garantie findest du unter https://www.kia.com/de/garantie.??(1) Reichweite?Die Reichweite wurde nach dem vorgeschriebenen EU-Messverfahren ermittelt. Die individuelle Fahrweise, Geschwindigkeit, Außentemperatur, Topografie und Nutzung elektrischer Verbraucher haben Einfluss auf die tatsächliche Reichweite und können diese u. U. reduzieren.
*Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschrieben Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines PKW sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den PKW, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen PKW-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch abrufbar unter der Internetadresse: https://www.dat.de/CO2/.
¹ Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.